Informationen für deutsche Staatsangehörige
Einhaltung der Bestimmung über Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Libyen
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland weist darauf hin, dass die libyschen Behörden von ausländischen Staatsangehörigen die Einhaltung folgender Bestimmungen fordern:
1) Alle ausländischen Staatsangehörigen müssen im Besitz einer gültigen libyschen Aufenthaltserlaubnis sein.
2) Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bedarf es vor Aufnahme der Beschäftigung einer gültigen Arbeitserlaubnis.
3) Alle ausländischen Staatsangehörigen müssen sich bei der ihrem Aufenthaltsort nächstgelegenen Meldebehörde registrieren lassen.
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Krisenvorsorgeliste
Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.
Die Aufnahme erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren. Über die Krisenvorsorge hinaus bietet die elektronische Registrierung die Möglichkeit, Informationen zu Bundestagswahlen und zu Wahlen zum Europäischen Parlament sowie sonstige Informationen der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zu beziehen. Eine Eintragung ist deshalb bei längerem Auslandsaufenthalt grundsätzlich zu empfehlen.
Servicespektrum Konsularhilfe
Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.
Servicespektrum Konsularhilfe
Führungszeugnis
Informationen darüber wie Sie ein Führungszeugnis erhalten, finden Sie auf der Internet-Seite des Bundeszentralregisters
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